WEG

Gemeinschaftlich wachsen und profitieren

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage ist Aufgabe aller Wohnungseigentümer. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist allerdings ohne den entsprechenden Vermittler – den Haus- oder Immobilienverwalter – im Regelfall nur schwer möglich. Der Gesetzgeber hat die Bestellung eines Verwalters sogar in § 20 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) vorgegeben.

Wohl kaum ein Bereich der Immobilienverwaltung verlangt mehr an kaufmännischen, technischen und juristischen Kenntnissen als die Verwaltung von gemeinschaftlichem Wohnungseigentum. Eine Eigentümergemeinschaft steht niemals still, sie wächst und entwickelt sich. Zielsetzung der Dopstadt Hausverwaltung GbR ist es, Ihre Wohnanlage nicht nur zu verwalten, sondern mit Ihnen eine langfristige Perspektive für Ihre Immobilie zu schaffen.

Eigentümer von Immobilien profitieren bei uns von erheblichen Vorteilen:
der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Juristen und Notaren
der ständigen Kooperation mit erfahrenen Architekten
unserem großen, unabhängigen Dienstleister-Pool an Handwerkern, mit dem wir bei Instandhaltungen, Instandsetzungen und Modernisierungen einen optimalen Preis- und Leistungsvergleich anbieten können
unserer Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Versicherungsmaklern, die den Preis- und Leistungsvergleich verschiedener Versicherer im Bereich Gebäudeversicherung und Gebäudehaftpflichtversicherung ermöglichen
unseren kostensparenden Rahmenverträgen im Energiebereich